Kirchenverwaltungswahl und Briefwahl

Kirchenverwaltungswahlen
Am 24. November 2024 finden die Wahlen zur Kirchenverwaltung in allen unseren Gemeinden statt. Wir rufen Sie hiermit auf, am 24. November zur Wahl zu gehen. Selbst wenn mancherorts genauso viele BewerberInnen zur Wahl stehen wie Plätze in der Kirchenverwaltung zu besetzen sind, ist es ein Zeichen von Wertschätzung und Respekt, wenn Sie Ihre Stimme abgeben. Alle Informationen zu den Öffnungszeiten Ihres örtlichen Wahllokals und zum Ablauf der Wahl finden Sie auf den Aushängen in den Schaukästen unserer 19 Kirchengemeinden. Bitte ermöglichen Sie auch Gemeindemitgliedern, die nicht mobil sind, die Teilnahme an der Wahl und versorgen diese mit Informationen.
Briefwahl
Sie können selbstverständlich in allen Gemeinden auch Briefwahl nutzen. Dazu beachten Sie das Folgende:
Bis spätestens Mittwoch, 20. November, können Sie die Briefwahlunterlagen für sich oder für Familienangehörige formlos beantragen. Hierzu genügt eine Mail an unser gemeinsames Pfarramt ssb.main-itz@erzbistum-bamberg.de oder ein Anruf im gemeinsamen Pfarramt in Breitengüßbach (09544-9879090). Die Briefwahl-Unterlagen werden Ihnen dann zugeschickt.
Abgabeschluss für die Briefwahlunterlagen ist spätestens Freitag, der 22. November 2024, um 18 Uhr am Verwaltungssitz in Breitengüßbach (Kirchplatz 2, 96149 Breitengüßbach) oder zuvor schon während eines Gottesdienstes in Ihrer Sakristei vor Ort. Alternativ können die Wahlbriefe auch noch am Wahltag während der Öffnungszeit Ihres Wahllokals direkt dort abgegeben