Ende 2019 konstituierte sich der Seelsorgebereichsrat Ü (Übergang). Er agierte bis zu den Neuwahlen der Gemeindegremien im Juni 2022. Nach einem vorgegebenen Schlüssel entsandten die gewählten (Pfarr-)Gemeindegremien Frauen und Männer in den Seelsorgebereichsrat (SBR). Ebenso können kirchliche Verbände, die auf dem Gebiet eines Seelsorgebereichs aktiv sind, je eine Vertreterin/einen Vertreter schicken. Dazu sind Mitarbeitende des pastoralen Teams dabei.
Das Gremium hat eine koordinierende und aktivierende Funktion. Zunächst gilt es, auf das zu schauen, was es an kirchlichem Leben in unseren Gemeinden vor Ort und darüber hinaus gibt. Weiterhin ist in den Blick zu nehmen: Wer ist künftig mit zu beteiligen, damit wir als Kirche vor Ort wahrnehmbar und am Leben der Menschen orientiert agieren?
So sind pastorale Optionen - Möglichkeiten unseres gemeinsamen Handelns - zu entwickeln und dann möglichst Wirklichkeit werden zu lassen.